Die DSGVO enthält strenge Auflagen für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten oder diese verarbeiten
Nicht erst seit der Einführung der DSGVO wird Datenschutz bei SilverERP, unserem Online-ERP-System, groß geschrieben:
Zusätzlich zu den Sicherheitsmaßnahmen der eingesetzten Infrastruktur verfügt SilverERP über zahlreiche Funktionen, um die Datensicherheit und den Datenschutz zu erhöhen. Dazu gehören das rollenbasierte Rechtesystem oder die Möglichkeit, den Zugriff zu SilverERP nur zu bestimmten Zeitfenstern und voreingestellten IP-Adressen zuzulassen.
Mit der Einführung der DSGVO hat sich der Verwaltungsaufwand für Unternehmen deutlich erhöht. Auf der einen Seite müssen die erweiterten Informationspflichten beachtet und dokumentiert werden, auf der anderen Seite unterliegen alle Verzeichnisse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, den strengen Regelungen der DSGVO.
Dies vorausgeschickt, profitieren Unternehmen durch den Einsatz eines Online-ERP-Systems wie SilverERP, da es viele unterschiedliche Werkzeuge oder selbstgestrickte Insellösungen ersetzen kann. Das bedeutet entsprechend, dass auch nur ein Verfahren im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten angelegt, überwacht und aktuell gehalten werden muss. Aber vor allem bedeutet es auch, dass es für das Unternehmen deutlich einfacher ist, alle übrigen Pflichten der DSGVO einzuhalten. Dazu gehören unter anderem:
Zusätzlich zu den Vorteilen, die die Verwendung von wenigen zentralen Systemen bieten, verfügt SilverERP allerdings auch über Werkzeuge, die das Unternehmen direkt bei der Einhaltung der DSGVO unterstützt.
Werden personenbezogene Daten erhoben, so gilt, dass der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten verschiedene Informationen mitteilen muss, die erklären, wie mit den Daten umgegangen wird. In der Regel werden diese Informationen in der Form von Datenschutzhinweisen zusammengefasst, die man der betroffenen Person übermittelt oder aushändigt.
In SilverERP kann diese Informationspflicht über die Datenschutzwerkzeuge im Kunden- oder Lieferantenstamm ausgeführt und überwacht werden. Somit wird sichergestellt, dass die Informationspflichten nach Art. 13/14 DSGVO erfüllt und gleichzeitig wie von der Datenschutz-Grundverordnung gefordert, auch dokumentiert werden.
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